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      Die Pflegereform ist seit dem 01.07.2008 in Kraft getreten

Die Pflegereform ist vom Bundesrat verabschiedet worden und ist seit dem 01.07.2008 in Kraft getreten.

Besondere Neuerungen:

Demenz bei alten Menschen, aber auch fehlende Alltagskompetenz bei geistiger Behinderung werden stärker berücksichtigt.

Daher ist es für Betroffene empfehlenswert, zu überprüfen, ob ein Erhöhungsantrag gestellt werden sollte ...

Hier aber einmal die offizielle Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums:

25. April 2008

Pressemitteilung, Pflege
Pflegereform im Bundesrat - Bundesgesundheitsministerin Schmidt: Zeichen für die ganze Gesellschaft

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärt anlässlich des Bundesratsbeschlusses zum Pflege-Weiterentwicklungs-Gesetz: „Die Pflegereform ist eine besondere Reform. Sie erkennt Pflege als soziales Schicksal an. Sie will die Pflege in die Mitte der Gesellschaft rücken. Diese Reform setzt ein Zeichen für die ganze Gesellschaft. Wer pflegt, in der Familie, im Beruf oder im Ehrenamt, wer so für andere da ist, der gehört zu den Besten im Land.“

Bundesministerin Schmidt stellte vor allem die veränderten Strukturen, die verbesserte Qualität durch mehr Kontrollen, die zusätzlichen Hilfen für demenziell erkrankte und behinderte Menschen und die Maßnahmen gegen Dumpinglöhne in der Pflege in den Mittelpunkt: „Wir stärken massiv die häusliche Pflege, mit mehr Geld, mit abgestimmten Angeboten, mit besserer Beratung, mit der neuen Pflegezeit. Rat in allen Pflegefragen und die Entscheidung der Pflegekasse – all das in einer Anlaufstelle, den Pflegestützpunkten im Wohnquartier. Wir bauen auf vorhandenen Strukturen auf und binden das Ehrenamt ein.

Auch die stationäre Pflege haben wir verbessert. Dabei steht die Qualität der Pflege vorne an. Dem dienen zum Beispiel bessere, jährliche und unangemeldete Kontrollen. Wir schaffen zusätzliche Hilfen und Betreuung für diejenigen, deren geistige Kräfte so stark nachlassen, dass sie nicht mehr alleine können. Die Finanzierung zusätzlicher Betreuungsassistenz in stationären Einrichtungen bringen neue Aktivierungspotentiale für die zu Pflegenden.“

Zur Vergütung im Pflegebereich sagte Bundesgesundheitsministerin Schmidt: „Pflegekräfte müssen so bezahlt werden, wie es ihrer Verantwortung und ihrer harten Arbeit entspricht. Darum bekämpfen wir mit dem Gesetz Dumpinglöhne. Ich werde weiter für einen Mindestlohn auch in der Pflege eintreten.“

Das Gesetz tritt zum 1. Juli 2008 in Kraft.

Informationen zu den Inhalten des Pflegereform-Gesetzes finden Sie hier.
   
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